Anspruch auf Alltagsbegleitung und Kostenübernahme
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden, können anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Anspruch nehmen.
Die Kosten können grundsätzlich über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von bis zu 131 € monatlich bei der Pflegekasse abgerechnet werden.
Die Alltagsbegleitung kann beispielsweise die Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen, Einkäufen, Freizeitaktivitäten oder die Entlastung pflegender Angehöriger umfassen.
Darüber hinaus kann in bestimmten Fällen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, insbesondere für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V, in Betracht kommen. Die Kostenübernahme ist von den jeweiligen Voraussetzungen und der vorherigen Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse abhängig.
Wir arbeiten mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen.
Bitte kontaktieren Sie uns – wir prüfen gerne Ihren Anspruch auf Kostenübernahme direkt mit Ihrer Krankenkasse.
